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   LG Berlin, 12.04.1994 - 63 S 439/93   

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https://dejure.org/1994,18658
LG Berlin, 12.04.1994 - 63 S 439/93 (https://dejure.org/1994,18658)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.04.1994 - 63 S 439/93 (https://dejure.org/1994,18658)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. April 1994 - 63 S 439/93 (https://dejure.org/1994,18658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn Bauarbeiten das Leben schwer machen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung wegen Baugerüst, gestörtem Fernsehempfang, sehr lauten Bauarbeiten und verschmutztem Treppenhaus - Kreissägearbeiten, Stemmarbeiten und Arbeiten mit der Bohrmaschine berechtigen zur Mietminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 a.F.
    Mietminderung bei Bauarbeiten u.a.

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Verschiedentlich wird hiernach die Erhöhung des Mietzinses auf das Doppelte (u.a. LG Köln ZMR 1998, 562; LG Lüneburg WuM 2001, 83; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 559 Rdnr. 19; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 559 Rdnr. 13; aus Praktikabilitätsgründen für den Regelfall auch Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rdnr. 84) bzw. Dreifache (LG Berlin MM 1994, 396) der Heizkostenersparnis begrenzt (gegen die Anwendung starrer Grenzen dagegen OLG Karlsruhe, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO Rdnr. 35 m.w.Nachw.; Feckler, ZMR 1998, 545).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 151/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Verschiedentlich wird hiernach die Erhöhung des Mietzinses auf das Doppelte (u.a. LG Köln ZMR 1998, 562; LG Lüneburg WuM 2001, 83; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 559 Rdnr. 19; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 559 Rdnr. 13; aus Praktikabilitätsgründen für den Regelfall auch Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rdnr. 84) bzw. Dreifache (LG Berlin MM 1994, 396) der Heizkostenersparnis begrenzt (gegen die Anwendung starrer Grenzen dagegen OLG Karlsruhe, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO Rdnr. 35 m.w.Nachw.; Feckler, ZMR 1998, 545).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Verschiedentlich wird hiernach die Erhöhung des Mietzinses auf das Doppelte (u.a. LG Köln ZMR 1998, 562 LG Lüneburg WuM 2001, 83; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 559 Rdnr. 19; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 559 Rdnr. 13; aus Praktikabilitätsgründen für den Regelfall auch Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rdnr. 84) bzw. Dreifache (LG Berlin MM 1994, 396) der Heizkostenersparnis begrenzt (gegen die Anwendung starrer Grenzen dagegen OLG Karlsruhe, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO Rdnr. 35 m.w.Nachw.; Feckler, ZMR 1998, 545).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München

    Anhaltspunkte für die Abwägungsrelevanz können zivilgerichtlichen Entscheidungen entnommen werden, mit denen Mietkürzungen im Fall von Beeinträchtigungen durch Gerüste zugebilligt wurden; mit entsprechenden Begehren müssen ggf. auch die Klägerinnen rechnen, so dass der Nutzungswert ihres Anwesens deutlich verringert wird (vgl. z. B. KG Berlin, U.v. 8.1.2001 - 8 U 5875/98 - : 10% Mietminderung wegen eines Baugerüsts um das Haus, weil die Plane trotz ihrer Lichtdurchlässigkeit den ungehinderten Blick nach draußen verhindere und die Frischluftzufuhr vermindere, auf dem Gerüst Bauarbeiter hin und her liefen und durch das Gerüst die Einbruchsgefahr erhöht sei; LG Berlin, U.v. 12.4.1994 - 63 S 439/93 - : Mietminderung um 5%. weil wegen des Baugerüsts die Lichtzufuhr eingeschränkt werde, sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen und damit zu rechnen sei, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 150/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Verschiedentlich wird hiernach die Erhöhung des Mietzinses auf das Doppelte (u.a. LG Köln ZMR 1998, 562; LG Lüneburg WuM 2001, 83; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 559 Rdnr. 19; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 559 Rdnr. 13; aus Praktikabilitätsgründen für den Regelfall auch Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rdnr. 84) bzw. Dreifache (LG Berlin MM 1994, 396) der Heizkostenersparnis begrenzt (gegen die Anwendung starrer Grenzen dagegen OLG Karlsruhe, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO Rdnr. 35 m.w.Nachw.; Feckler, ZMR 1998, 545).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 152/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Verschiedentlich wird hiernach die Erhöhung des Mietzinses auf das Doppelte (u.a. LG Köln ZMR 1998, 562; LG Lüneburg WuM 2001, 83; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 559 Rdnr. 19; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 559 Rdnr. 13; aus Praktikabilitätsgründen für den Regelfall auch Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rdnr. 84) bzw. Dreifache (LG Berlin MM 1994, 396) der Heizkostenersparnis begrenzt (gegen die Anwendung starrer Grenzen dagegen OLG Karlsruhe, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO Rdnr. 35 m.w.Nachw.; Feckler, ZMR 1998, 545).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 154/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Verschiedentlich wird hiernach die Erhöhung des Mietzinses auf das Doppelte (u.a. LG Köln ZMR 1998, 562; LG Lüneburg WuM 2001, 83; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 559 Rdnr. 19; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 559 Rdnr. 13; aus Praktikabilitätsgründen für den Regelfall auch Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rdnr. 84) bzw. Dreifache (LG Berlin MM 1994, 396) der Heizkostenersparnis begrenzt (gegen die Anwendung starrer Grenzen dagegen OLG Karlsruhe, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO Rdnr. 35 m.w.Nachw.; Feckler, ZMR 1998, 545).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

    Anhaltspunkte für die Abwägungsrelevanz können zivilgerichtlichen Entscheidungen entnommen werden, mit denen Mietkürzungen im Fall von Beeinträchtigungen durch Gerüste zugebilligt wurden; mit entsprechenden Begehren müssen ggf. auch die Klägerinnen rechnen, so dass der Nutzungswert ihres Anwesens deutlich verringert wird (vgl. z. B. KG Berlin, U. v. 8.1.2001 - 8 U 5875/98 - : 10% Mietminderung wegen eines Baugerüsts um das Haus, weil die Plane trotz ihrer Lichtdurchlässigkeit den ungehinderten Blick nach draußen verhindere und die Frischluftzufuhr vermindere, auf dem Gerüst Bauarbeiter hin und her liefen und durch das Gerüst die Einbruchsgefahr erhöht sei; LG Berlin, U. v. 12.4.1994 - 63 S 439/93 - : Mietminderung um 5%. weil wegen des Baugerüsts die Lichtzufuhr eingeschränkt werde, sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen und damit zu rechnen sei, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

    Anhaltspunkte für die Abwägungsrelevanz können zivilgerichtlichen Entscheidungen entnommen werden, mit denen Mietkürzungen im Fall von Beeinträchtigungen durch Gerüste zugebilligt wurden; mit entsprechenden Begehren muss ggf. auch die Klägerin rechnen, so dass der Nutzungswert ihres Anwesens deutlich verringert wird (vgl. z. B. KG Berlin, U. v. 8.1.2001 - 8 U 5875/98 - : 10% Mietminderung wegen eines Baugerüsts um das Haus, weil die Plane trotz ihrer Lichtdurchlässigkeit den ungehinderten Blick nach draußen verhindere und die Frischluftzufuhr vermindere, auf dem Gerüst Bauarbeiter hin und her liefen und durch das Gerüst die Einbruchsgefahr erhöht sei; LG Berlin, U. v. 12.4.1994 - 63 S 439/93 - : Mietminderung um 5%. weil wegen des Baugerüsts die Lichtzufuhr eingeschränkt werde, sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen und damit zu rechnen sei, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten).
  • KG, 05.08.1997 - 8 REMiet 8850/96

    Rechtmäßigkeit einer Erhöhungserklärung des Mietzinses wegen gestiegener

    Von der Rechtsprechung ist die Frage, soweit durch Veröffentlichungen ersichtlich, bisher durch das Landgericht Berlin, das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und das Amtsgericht Neukölln entschieden worden (vgl. Landgericht Berlin [Zivilkammer 63] in MM 1994, S. 396 und in GE 1997, S. 493; Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in MM 1994, S. 285 und Amtsgericht Neukölln in MM 1992, S. 103 und MM 1993, S. 27).
  • LG Berlin, 17.06.2022 - 63 S 128/21

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlegung von Kabelanschlussgebühren;

  • LG Berlin, 10.10.1996 - 67 S 187/96
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